In dringenden Notfällen (d. h. akute Selbstgefährdung wie z. B.  Vorhandensein von suizidalen Gedanken oder akute Suizidversuche wenden Sie sich bitte direkt und umgehend an die für Sie bzw. Ihr Kind zuständige psychiatrische Klinik! Bitte zögern Sie nicht, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind sich in seelischer Not befindet! Die Ärzt*innen vom Dienst klären die Lage ab und helfen Ihnen! 

 

Hier finden Sie die Übersicht der verschiedenen PLZ-Zuständigkeitsbereiche im Rheinland und die entsprechenden Telefonnummern.